ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Appartements zur
Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der
Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmer- und Bewirtungsvertrag.

Die Geschäftsbedingungen gelten ferner für
Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und
Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie
Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc., sowie
für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels.

1.2 Die Unter- und Weitervermietung der
überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen
Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen,
Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Hotels in Textform.

  • 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht
    Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung,
Abtretung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen
mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt. Das Hotel kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines
Hotelaufnahmevertrages ablehnen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie
nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder
Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen.

2.3 Eine Abtretung von Forderungen des Kunden
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Das Hotel kann seine Zustimmung verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse an
der Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung zum Kunden besteht.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Rechnung,
Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden direkt oder über das Hotel beauftragten Leistungen, die durch Dritte
erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich
einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und
lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen
Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder
der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den
Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend
angepasst.

Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur,
wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom
Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig
machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen
Leistungen des Hotels erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum
sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel
kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss
oder im Nachgang hierzu vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder
Kostenübernahmeerklärung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No-Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem
Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im
Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht
besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die
Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer
Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde
bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht
bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel
ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder
bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht
und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer und Räume
sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht
anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen
pauschalieren. In Ziffer 5 sind die pauschalierten Stornierungskosten geregelt.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.

5. Stornierungskosten

Die Stornierungskosten werden wie folgt
pauschalisiert:

5.1    Stornierungen von
reservierten Übernachtungen innerhalb 48h vor Anreise (Hotel-Ortszeit) werden
mit 80% des vereinbarten Umsatzes berechnet.

5.1.1 Buchungen können nur bis 48h vor Anreise
(Hotel-Ortszeit) kostenfrei storniert werden.

Stornierungsbedingungen bei Gruppenbuchungen:

Kostenfreie Stornierung des gesamten Kontingents
bis

14 Tage vor Anreise. Danach berechnen wir:

20% des vereinbarten Umsatzes bei Stornierung bis
7 Tage vorher

50% des vereinbarten Umsatzes bei Stornierung bis
2 Tage vorher

Der Prozentsatz wird jeweils vom vereinbarten
Preis berechnet. Für alle Zimmer, die nicht kostenfrei storniert werden können,
werden 80% der gebuchten Leistung berechnet.

6. Rücktritt des Hotels

6.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde
innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist
das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener
Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Das Gleiche gilt, falls dem Kunden vom Hotel eine
Buchungsoption eingeräumt worden ist und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung die Zimmer nicht verbindlich bucht.

6.2 wird eine gemäß Ziffer 3.6 und / oder Ziffer
3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere
falls – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer oder Räume schuldhaft unter
irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme
hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;

– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes
gesetzeswidrig ist;

– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2
vorliegt.

6.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels
begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

7. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und –Rückgabe,
Late Check-Out

7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit diese nicht ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.

7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00
Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch
auf eine frühere Bereitstellung.

7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer
dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann
das Hotel auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung von 12.00 – 14.00 Uhr € 30 in Rechnung stellen.
Ab 14.00 Uhr sind 100% des Zimmerpreises der Folgenacht zu bezahlen.

Eine Verlängerung des Aufenthalts bedarf immer
der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels.

7.4 Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann das
Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung nach 14:00 Uhr 100 % des vollen Logispreises
(Listenpreises) abzüglich des Frühstücks in Rechnung stellen.

Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

8. Haftung des Hotels

8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit
in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel rechtzeitig
auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen.

8.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie
nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit
beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn
Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

9. Nichtraucherhotel

9.1 Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Es ist
daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den
Gästezimmern zu rauchen; dies gilt auch für sog. „E-Zigaretten“.

9.2 Das Hotel ist bei erheblicher Verschmutzung
des Zimmers, welche über das normale Maß hinausgeht, berechtigt, eine
zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens € 200,00 brutto  für die Reinigung zu erheben.  Für jeden
weiteren Tag, an dem das Zimmer auf Grund der Verunreinigung durch Geruch,
Brandschäden oder Sonstiges nicht vermietet werden kann, werden weitere €
100,00 pro Tag erhoben.

 10. Technische Einrichtungen und
Anschlüsse

10.1 Die Verwendung von eigenen elektrischen
Anlagen des Kunden unter der Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen
Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder
Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des
Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung
entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

11. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter
Sachen

11.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige,
auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den
Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Im Übrigen gelten die allgemeinen
Haftungsregelungen (Ziffer 8). Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwaltung
aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt,
von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

11.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den
brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt,
dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis
nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten
des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung
und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

11.3 Mitgebrachtes Ausstellungs- oder sonstige
Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten
des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann
das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene
Nutzungsentschädigung berechnen.

12.  Sonstiges

12.1 Die gewerbliche Nutzung von auf dem
Grundstück oder in den Räumlichkeiten des Hotels angefertigten Foto – und Videoaufnahmen
bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

12.2 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung
des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags in das Hotel mitgebracht
werden.

Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie
andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit
mitgeführt werden.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages,
der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in
Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.

13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie
ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist
im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels.

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des
§ 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand der Standort des Hotels.

13.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.

13.5 Das Hotel hält sich das Recht für eine
Preisanpassung vor. Die Anpassungserklärung orientiert sich an der Veränderung
des veröffentlichten Preisindexes des statistischen Bundesamtes und hat
billigem Ermessen zu entsprechen.